Kostendeckung
Pflegekosten
Mit einer Pflegestufe ,Leistungen der Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistungen ist eine Kostenbeteiligung durch die Pflegekasse gegeben.
Der Besuch der Tagespflege wird in Tagessätzen abgerechnet. Diese Sätze werden nicht frei bestimmt, sie werden duch jährlicher Verhandlungen mit den Pflegekassen und der Sozialbehörde bestimpt.
Die Gesamtkosten (Tagespflegesatz) sind abhängig von der Pflegestufe und dem Tagessatz der jeweiligen Tagespflegeeinrichtung und bestehen aus den Pflegekosten sowie den Kosten der Unterkunft und Verpflegung.
Bei erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz wie Beispielsweise Demenz, werden von der Pflegekasse pro Monat 100 bzw 200 Euro erstattet, die zusetzlich für die Tagespflege genutzt werden können.
Bei einem ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot.