FAQ
Wer ist pflegeversichert?
• Arbeitnehmer, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt nicht mehr als 43.200 Euro (2008) beträgt. Geringfügig Beschäftigte (z.B. Arbeitsentgelt bis zu 355 Euro und wöchentl. Arbeitszeit weniger als 15 Stunden), die krankenversicherungsfrei sind, sind auch versicherungsfrei in der Pflegeversicherung
• Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
• Studenten, die nicht familienversichert sind
• Rentner, die Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner sind
• einige kleinere Personengruppen
Wer ist pflegebedürftig?
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. z.B.:
• Körperpflege
• Ernährung
• Mobilität
• Hauswirtschaftliche Versorgung
Einteilung nach Pflegestufen:
Pflegestufe |
Hilfebedarf |
Und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
I erhebliche Pflegebedürftigkeit |
Bei wenigstens 2 Verrichtungen 1x täglich |
|
II Schwerpflegebedürftige |
Mindestens 3x täglich, zu versch. Tageszeiten |
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III Schwerstpflegebedürftige |
Rund um die Uhr, auch nachts |
Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Werden sie oder einer ihrer Angehörigen pflegebedürftig müssen sie bei ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Gewährung einer Pflegestufe stellen. Nach Prüfung der formellen Berechtigung wird ihre Pflegekasse die Beurteilung ihres Falles an den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) weitergeben. Die Mitarbeiter des MDK werden sich vor Ort ein Bild von dem konkreten Fall machen und ggf. die Einstufung in eine Pflegestufe befürworten. Die Mitarbeiter des MDK sind Ärzte oder besonders erfahrende Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation.
Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßig widerkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, mindestens aber 6 Monate, in erheblichen oder höheren Maße der Hilfe bedürfen.
Voraussetzung ist eine bestimmte Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung (mind. 5 Jahre in den letzten 10 Jahren).
Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse stellen Sie selbst, allerdings sollte Sie hierbei ein professioneller Pflegedienst unterstützen.
Im Auftrag der Pflegekasse wird dann der Medizinische Dienst in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit begutachten. Für die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen entscheidet der Umfang des Hilfebedarfs.
Wer bezahlt die Pflege?
Zu unterscheiden ist zwischen Leistungen, die durch den Arzt verordnet werden, hier zahlt generell die Krankenkasse und Leistungen der Pflegeversicherung. Hier kommen folgende Finanzierungen zum Tragen:
- Die Pflegekasse - wenn Pflegestufe I, II oder III anerkannt ist - im Rahmen der gesetzlich festgelegten Leistungen.
- Der Pflegebedürftige, wenn die Pflegekasse nicht für die Kosten eintritt, oder die Kosten die festgesetzten Höchstgrenzen übersteigen.
- Der Sozialhilfeträger, wenn die Kranken- oder Pflegekasse keine Leistungen übernimmt bzw. das Einkommen/Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt ist nur der Versicherte - d.h. der Pflegebedürftige selbst. Es sei denn, er hat einen gesetzlichen Vormund.
Wer kann pflegen?
• Angehörige, Freunde und Nachbarn, die den Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig betreuen
• Professionell tätige Pflegedienste (Vertragspartner der Pflegekassen)